Zahnfehlstellungen
Überbiss, Unterbiss, Kreuzbiss, offener Biss, Tiefbiss, Engstand: welche Abweichung vorliegt, entscheidet über Aufwand, Zeitpunkt und Kosten.
Mehr dazuWelche Fehlstellungen behandelt werden müssen, welche Spange wann passt – und was die Krankenkasse trägt.
Kieferorthopädie rückt Zähne und Kiefer in eine Stellung, in der sie sauber aufeinandertreffen. Das ist keine Frage des Aussehens allein: Ein Biss, der nicht passt, belastet einzelne Zähne übermäßig, erschwert die Reinigung und kann Kiefergelenk und Sprache betreffen. Behandelt wird deshalb nach Befund, nicht nach Wunsch.
Bewegt wird ein Zahn immer auf demselben Weg: leichter, anhaltender Druck, worauf der Knochen auf der Druckseite abgebaut und auf der Zugseite wieder aufgebaut wird. Das braucht Zeit und lässt sich nicht beschleunigen. Womit der Druck erzeugt wird – feste Spange, herausnehmbare Platte oder Schiene – entscheidet der Befund.

Nicht jede Unregelmäßigkeit muss behandelt werden. Diese Beobachtungen sind aber ein Grund, einmal hinzusehen:
Solange der Kiefer wächst, lässt sich mit dem Wachstum arbeiten – das ist das wirksamste Werkzeug der Kieferorthopädie, und es kostet nichts. Die Fachgesellschaften empfehlen deshalb eine erste Kontrolle zwischen dem siebten und neunten Lebensjahr. In den meisten Fällen lautet das Ergebnis: beobachten, in einem Jahr wieder vorstellen. Genau das ist der Sinn des Termins.
Beim Erwachsenen fehlt dieses Wachstum. Zähne lassen sich trotzdem in jedem Alter bewegen; nur Veränderungen der Kieferlage sind dann allein chirurgisch möglich. Und unabhängig vom Alter gilt: Nach dem Abnehmen der Spange hält ein Retainer das Ergebnis – ohne ihn wandern die Zähne zurück.
Häufig gesucht
Überbiss, Unterbiss, Kreuzbiss, offener Biss, Tiefbiss, Engstand: welche Abweichung vorliegt, entscheidet über Aufwand, Zeitpunkt und Kosten.
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Feste Spange, lose Platte oder durchsichtige Schiene – nicht die Bauart entscheidet über das Ergebnis, sondern ob sie zum Befund passt und getragen wird.
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Das entscheidet der Befund, nicht das Aussehen. Behandelt wird, wenn die Fehlstellung Folgen hat oder absehbar haben wird – überlastete Zähne, abgeriebene Kanten, Stellen, die sich nicht reinigen lassen, oder ein Biss, der das Kiefergelenk zwingt. Lassen Sie sich die Einstufung erklären.
Bei Kindern und Jugendlichen mit ausgeprägter Fehlstellung trägt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung; Sie strecken 20 Prozent vor und bekommen sie nach erfolgreichem Abschluss zurück. Bei leichten Fehlstellungen und bei Erwachsenen ist die Behandlung privat zu zahlen. Verlässlich wird die Zahl erst mit dem schriftlichen Kostenplan.
Ja – mit Alignern oder mit innen geklebten Brackets. Beide sind teurer als die klassische feste Spange und nicht für jeden Befund geeignet. Was in Ihrem Fall möglich ist, sagt die Untersuchung.
Ein bis drei Jahre aktive Behandlung, je nach Umfang. Danach folgt die Stabilisierung mit einem Retainer, und die begleitet viele dauerhaft.
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